Hilfe und Assistenz im Schulalltag

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Schulbegleiter*innen der AWO Schwäbisch Hall helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung im Schulalltag. Als Eingliederungshilfe unterstützen unsere Schulbegleiter*innen den Alltag in Schulen, Kindergärten und Kitas, so dass die Kinder und Jugendlichen diesen möglichst selbstständig meistern können.

Wir als AWO übernehmen nach Beauftragung durch das Jugendamt bzw. das Sozialamt, die Suche nach einer Schulbegleitung oder einer Schulassistenz und stellen diese als Mitarbeiter*in ein. Das zu begleitende Kind und die Schulbegleitung lernen sich vor Einstellung kennen. Unsere AWO-Kolleg*innen sind Teil eines Teams. Sie erhalten kollegiale Beratung und Unterstützung durch ihre Fachanleitung.

Schulbegleitung nach SGB VIII

Diese Form der Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer diagnostizierten, drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung, individuelle Unterstützung benötigen, um die Herausforderungen des Schulalltags meistern zu können. Hierbei wird die Hilfe individuell auf den Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes oder Jugendlichen abgestimmt und regelmäßig überprüft, damit die Teilhabe am Unterricht gewährleistet ist.

Schulbegleitung für seelisch beeinträchtigte junge Menschen ist:

  • ein kostenfreies Angebot
  • an allen Schularten möglich
  • wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach Prüfung beim Jugendamt bewilligt

Von wem kann Schulbegleitung nach SGB VIII in Anspruch genommen werden?

Als seelisch beeinträchtigt gelten junge Menschen, die zum Personenkreis des § 35a SGB VIII gehören und bei denen zum Beispiel eine Form von Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert wurde. Auch stark traumatisierte junge Menschen, junge Menschen mit ADHS, Bindungs- oder Angststörung, Tourett–Syndrom oder anderen Arten von seelischer Beeinträchtigung gehören hierzu, insofern eine ärztliche Diagnose vorliegt.

Schulbegleitung nach SGB IX - Schulassistenz

Diese Form der Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer bestehenden geistigen oder körperlichen Behinderung in ihrem Schulalltag individuelle Unterstützung benötigen. In allen Bereichen des schulischen Lebens – während des Regelunterrichts, in Schulveranstaltungen und bei anderen mit der Schule verbundenen Aktivitäten – hilft die Schulassistenz, den bestmöglichen Rahmen zu schaffen, damit die Kinder und Jugendlichen dem Unterricht gut folgen und daran teilhaben können.

Schulassistenz für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung ist 

  • ein kostenfreies Angebot
  • an allen Schularten möglich
  • wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Sozialamt bewilligt

Kommen Eltern und Schule gemeinsam zu dem Entschluss, dass Schulassistenz eine hilfreiche und sinnvolle Unterstützung für das Kind darstellt, ergeben sich folgende Schritte:

  • Formlosen Antrag an das Sozialamt stellen
  • Schule schreibt eine Stellungnahme
  • Bewilligung erfolgt durch das Sozialamt
  • Suche nach einer geeigneten Schulassistenz im Anschluss

Ansprechpartner*innen