Was ist Schulbegleitung
SchulbegleiterInnen unterstützen Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Handicaps in der Regelschule. Im Rahmen der inklusiven Beschulung müssen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass alle SchülerInnen mit ihren ganz spezifischen Stärken und Schwächen gefordert und gefördert werden. Dabei werden folgende Ziele angestrebt:
- Erreichen des Klassen- bzw. Schulziels
- Integriert sein in die Klassengemeinschaft
- Selbständige Ausübung lebenspraktischer Tätigkeiten
- Psychische und emotionale Stabilität
- In sozialen Beziehungen leben
- Selbstbestimmte Lebensführung
Seit 2013 engagiert sich die AWO Schwäbisch Hall an vielen Schulen des Landkreises in der Schulbegleitung. Unterstützt werden dabei Schüler und Schülerinnen mit ASS-Diagnose (Autismus-Spektrum-Störung) und Verhaltensauffälligkeiten. Schulbegleitende Hilfen begründen sich auf § 35a im Sozialgesetzbuch – SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche die von seelischen Störungen bedroht oder schon erfasst sind. Eine Schulbegleitung wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Jugendamt bewilligt.
Ebenso besteht ein Rechtsanspruch auf Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe auf der Grundlage nach dem SGB XII. Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung haben nach gem.§54 Abs.1 Nr.1 SGBXII Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.
Eine Schulbegleitung wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Sozialamt bewilligt.