Information, Kooperation und Vermittlung

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Mit dem Pakt für Integration hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein Programm konzipiert, welches besonders Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung (AU) mit Bleibeperspektive bei ihrer gesellschaftlichen Integration unterstützt. Mit gezielten Maßnahmen wird der individuelle Integrationsprozess gefördert und die Selbstständigkeit gestärkt. Das AWO-Integrationsmanagement bietet Unterstützung bei der Orientierung und Bewältigung aller Anforderungen des alltäglichen Lebens. Wir beraten zu Aspekten und Maßnahmen, die zur Integration beitragen. Die Begleitung durch die Integrationsmanager*innen erfolgt einzelfallbezogen, auf der Grundlage eines individuellen Integrationsplanes und orientiert sich an den jeweiligen Ressourcen des Einzelnen. Durch den Rückgriff auf lokale Strukturen, werden die Geflüchteten in die Gesellschaft integriert und es wird Teilhabe ermöglicht.

Wer kann sich an die AWO Schwäbisch Hall wenden? Geflüchtete, die in Schwäbisch Hall oder in den Gemeinden Michelfeld, Michelbach und Rosengarten leben und nach dem 01.01.2014 nach Deutschland eingereist sind. Weitere Anlaufstellen: Geflüchtete, die in anderen Gemeinden des Landkreises wohnen, wenden sich bitte an die Integrationsmanager*innen des Landratsamtes Schwäbisch Hall.

Integrationsmanagement konkret

1. Unterstützung von Geflüchteten beim Integrationsprozess 

  • Aufsuchende, niederschwellige und kultursensible Beratung und Begleitung
  • Erstellung, Auswertung, Überprüfung und Fortschreibung individueller Integrationspläne (Case Management)
  • Sozialberatung durch Einzelfallhilfe zu allen Fragen des alltäglichen Lebens (z.B. Asyl- und Aufenthaltsrecht, Möglichkeiten des Spracherwerbs, Schule und Bildung sowie zu Perspektiven in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration)
  • Information über Integrations- und Beratungsangebote vor Ort und gegebenenfalls Weiterleitung an Regeldienste
  • Beratung von Eltern bei Erziehungs- und Bildungsfragen
  • Beratung bei der Wohnungssuche, bei gesundheitlichen und sozialrechtlichen Fragen

2. Sozialraum orientierte Arbeit

  • Information und Heranführung der Geflüchteten an zivilgesellschaftliche Strukturen, örtliche Vereine und an die Möglichkeiten der Partizipation
  • Vermittlung bei Konflikten im Sozialraum
  • Kooperation und Vernetzung mit Behörden, medizinischen Einrichtungen, kommunalen Integrationsbeauftragten, der Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung, lokalen Anbietern von Integrationskursen, JobCenter, Agentur für Arbeit, lokalen Netzwerken bürgerschaftlichen Engagements und Vereinen

3. Begleitung und Unterstützung von Initiativen und Ehrenamtlichen

  • Zusammenarbeit und bei Bedarf fachliche Begleitung sowie Beratung von Ehrenamtlichen
  • Vernetzung der Akteure im Sozialraum

Das Integrationsmanagement wird mit Mitteln des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg gefördert. Die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall – diese umfasst die Stadt Schwäbisch Hall und die Gemeinden Michelbach, Michelfeld und Rosengarten – hat die Durchführung des Integrationsmanagements an die Arbeiterwohlfahrt übertragen.

Ansprechpartner*innen