Die Arbeiterwohlfahrt feiert im Jahr 2009 ihr fünfundzwanzigjähriges Jubiläum mit der Dienstleistung Sozialpädagogische Familienhilfe im und für den Landkreis Schwäbisch Hall. Die Sozialpädagogische Familienhilfe begleitet Familien in ihren Veränderungswünschen und auf dem Weg, ihre Ziele zu erreichen.

Wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen?

Familien (Eltern, alleinerziehende Mütter, alleinerziehende Väter) mit minderjährigen Kindern, die sich belastet oder überfordert fühlen und den Wunsch und die Bereitschaft haben, ihre Situation zu verändern.

 

Worin unterstützt die Sozialpädagogische Familienhilfe?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe hilft durch Beratung, Informationsvermittlung, Anleitung und praktische Hilfen. Häufig haben Familien mehr als ein Problem, das sie belastet. Wir unterstützen darin, Lösungswege zu finden und Entlastungsmöglichkeiten aufzutun und zu installieren. Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt unter anderem

  • in der Erziehung
  • in der Förderung von Kindern
  • in der Beziehungsgestaltung der Familienmitglieder untereinander
  • in Kontakten zum sozialen Umfeld
  • in der Erlangung einer Alltagsstruktur und Orientierungshilfen im Sinne aller Familienmitglieder
  • in persönlichen Schwierigkeiten
  • in finanziellen Angelegenheiten und in der Sicherstellung der Existenzgrundlage
  • in Krisen (z.B. bei Trennung der Eltern)
  • in der Gewinnung familiärer und persönlicher Lebensperspektiven

Was sind unsere Angebote und Aktivitäten?

  • Wir kommen über einen längeren Zeitraum zu vereinbarten Terminen zur Familie nach Hause, um mit ihr in ihrer gewohnten Umgebung an ihren Zielen und Wünschen zusammen zu arbeiten.
  • Wir unterstützen und begleiten Familien in Kontakten zu Schulen, Kindergärten, Behörden, Ärzten ..
  • Wir bieten Kindern die Teilnahme an erlebnispädagogischen Gruppenangeboten
  • Wir bieten Eltern themenbezogene Gruppenangebote
  • Mindestens einmal jährlich bieten wir einen Familiennachmittag oder Familienausflug an

Wo kann die Unterstützung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe beantragt werden?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Angebot aus dem Bereich „Hilfen zur Erziehung“ (SGB VIII). Familien, die Unterstützung benötigen, können sich mit dem Jugendamt über die geeignete Hilfe beraten. Nach Beratung mit dem Ergebnis der Unterstützung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe stellt die Familie den Antrag beim Jugendamt. Nach Bewilligung werden wir darüber informiert und organisieren und gestalten dann die Zusammenarbeit. Die Hilfe ist für die Familie kostenlos.

Sie haben noch Nachfragen?

Diese können Sie gerne an uns richten.

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