Seit 2013 engagiert sich die AWO Schwäbisch Hall an vielen Schulen des Landkreises in der Schulbegleitung.
Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer
• diagnostizierten
• drohenden oder
• bestehenden seelischen Behinderung
individuelle Unterstützung benötigen, um die Herausforderungen des Schulalltags meistern zu können.
Hierbei wird die Hilfe individuell auf den Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes/des Jugendlichen abgestimmt und regelmäßig überprüft, damit die Teilhabe am Unterricht gewährleitet ist.
Schulbegleitung
• ist ein kostenfreies Angebot,
• ist an allen Schularten möglich ist.
• wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Jugendamt bewilligt.
Weitere Informationen können sie gerne unserem Flyer entnehmen.
Information
Als seelisch behindert gelten Menschen mit einer Form von Autismus-Spektrum-Störung nach ICD 10.
Schulbegleitung bietet zudem Kindern und Jugendlichen Unterstützung, die nicht von Autismus-Spektrum-Störung betroffen sind, jedoch zum Personenkreis des § 35a SGB VIII gehören.
(z.B. stark traumatisierte junge Menschen, junge Menschen mit ADHS, Bindungsstörung, Tourett –Syndrom, etc.)