Im Handlungsfeld der Schulsozialarbeit wird Jugendhilfe vor Ort, im täglichen Umfeld von Kindern und Jugendlichen, an Schulen angeboten. Ziel ist es unter anderem, das soziale Miteinander an der jeweiligen Schule zu stärken. Dies gelingt besonders gut, wenn Lehrer-/innen und Sozialarbeiter-/innen mit ihren jeweiligen Stärken und Kompetenzen zusammenarbeiten.
Jede Schule ist einzigartig und weist ein eigenes Klima auf. Schulsozialarbeit nimmt diesen einzigartigen Raum voller Möglichkeiten wahr, beobachtet aufmerksam und entfaltet sich anschließend bedarfsorientiert an der jeweiligen Schule. Das ist der Grund, weshalb sie vielfältig wirkt und verschiedene Formen annehmen kann.
Einen Teil nehmen Präventionsmaßnahmen wie Projekte zu gesellschaftsrelevanten Themen ein (z.B. soziale Teilhabe, Demokratieverständnis, Mobbing, Medienkonsum und –nutzung, Soziale Gruppenarbeit, das Thema Sucht, Elternabende und Elterncafés etc.). Diese Angebote können sowohl in einzelnen Klassen als auch einheitlich für mehrere Klassenstufen beziehungsweise für die gesamte Schule durchgeführt werden.
Neben der Prävention versucht die Schulsozialarbeit durch Offene Angebote freie Bewegungsräume in das System Schule zu etablieren. Durch regelmäßig stattfindende Schülertreffs, Arbeitsgemeinschaften, Ferienfreizeiten oder Aktionen nach der Schulzeit dürfen die Schüler-/innen ihre Potentiale, Talente und Persönlichkeit entdecken und ausleben. Der Blick richtet sich hierbei auf die wertvolle Beziehungsarbeit zu den Schüler-/innen und eine nachhaltige Ausgestaltung dieser Offenen Räume.
Neben Prävention und Offenen Angebote gibt es einen weiteren, sehr wertvollen und intensiven Arbeitsbereich innerhalb der Schulsozialarbeit: Die Einzelfallhilfe. Hier arbeiten die einzelnen Schulsozialarbeiter-/innen vertrauensvoll mit den Menschen. Das bedeutet, sie beraten, begleiten und unterstützen nicht nur die Schüler-/innen in individuellen Problemlagen vor Ort, sondern ebenfalls ihre Erziehungsberechtigten sowie systemrelevante Personen. Dies kann auch eine Vermittlung zu externen notwendigen Anlaufstellen bedeuten, damit ein Netz aus Kooperationen entstehen und angepasst an den Bedarf optimal unterstützen kann.
Die gesamte Tätigkeit der Schulsozialarbeit richtet sich dabei nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, die Mitarbeiter-/innen arbeiten vertraulich und unterliegen dabei der Schweigepflicht.