Assistenten für Eltern

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Leistungen zur sozialen Teilhabe in Form von Assistenzleistungen umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Das nennt man Elternassistenz. Rechtliche Grundlage ist der § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 3 SGB IX.

Ziel der Leistung ist, Eltern mit Behinderungen gemeinsam mit ihren Kindern eine möglichst selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags zu ermöglichen. Dabei geht es zum Beispiel um einfache Assistenzleistungen wie Handreichungen und das Übernehmen von Tätigkeiten für Eltern mit körperlichen Einschränkungen oder um eine pädagogische Anleitung, Beratung und Begleitung bei Eltern mit einer kognitiven Einschränkung bei der Wahrnehmung der Elternrolle.

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