Assistenz im Beruf gemäß §49 Absatz 8 SGB 9
Die rechtliche Grundlage für die Förderung von Assistenz im Beruf findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, genauer gesagt im §49 Absatz 8. Dieser Paragraph legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen Menschen mit Behinderungen Unterstützung am Arbeitsplatz erhalten können. Menschen mit Behinderungen haben oft besondere Bedürfnisse am Arbeitsplatz, um ihre berufliche Teilhabe zu gewährleisten. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem
§49 Absatz 8 SGB IX eine Grundlage geschaffen, um Assistenzleistungen im Beruf zu ermöglichen. Das Ziel ist es, die individuellen Einschränkungen auszugleichen und eine gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Die Begleitung im Beruf trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. Diese gesetzliche Grundlage ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit am Arbeitsplatz.
Ansprechpartner*innen
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Tanja Knupfer
- Fachbereichsleitung Inklusion und Integration
- Tel.: 0791 97004-25
- Mobil: 0176 30132655
- E-Mail: Tanja.Knupfer@awo-sha.de
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Jessica Münster
- Teamleitung für Schulbegleitung/ Schulassistenz
- Teamleitung für Elternassitenz
- Teamleitung für Begleitung im Beruf
- Mobil: 0159 06348342
- E-Mail: Jessica.Muenster@awo-sha.de