Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) im Ostalbkreis
Seit 1994 bietet die AWO die Sozialpädagogische Familienhilfe in Schwäbisch Gmünd und seit 1999 in Aalen für den Ostalbkreis an. Im Rahmen dieser ambulanten Hilfeform werden Familien in völlig unterschiedlich schwierigen Lebenssituationen begleitet.
Wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen und wo wird sie beantragt?
Die Sozialpädagogische Familienhilfe kann von allen Familiensystemen (vollständige Familien, Alleinerziehende, Stieffamilien) in Anspruch genommen werden, solange Kinder oder Jugendliche mit in der Familie leben. Es ist eine ambulante Hilfeform der sog. Hilfen zur Erziehung (gem. §§ 27, 31 SGB VIII). Für die Gewährung ist das örtliche Jugendamt zuständig. Die sorgeberechtigen Eltern, bzw. das allein sorgeberechtigte Elternteil stellen einen Antrag beim Jugendamt. Nach Überprüfung und Genehmigung werden die Kosten vollständig vom Jugendamt übernommen.
Was passiert in der Sozialpädagogischen Familienhilfe?
Eltern werden darin unterstützt, wieder eigene Lösungswege und Lebensperspektiven zu entwickeln und umzusetzen
- Das kann ganz praktisch bei der Alltagsstrukturierung, bei der Lösung finanzieller Probleme oder bei der Organisation des Haushalts sein
- Dazu arbeiten wir eng vernetzt mit anderen Stellen, wie z.B. der Schuldnerberatungsstelle, dem Job-Center, etc. zusammen
- Eltern werden in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt
- Sie lernen viel über unterschiedliche Bedürfnisse von Kindern, wie sie darauf eingehen können und wie sie ganz konkret in schwierigen Situationen ihren Kindern gegenüber stark und souverän bleiben können
- Bei akuten Krisen werden sie eng begleitet, ggf. auch entlastet und die Kooperation mit weiteren Stellen (Kindergarten, Schule, Frühförderung, Ärzte, Therapeuten, Kliniken, etc.) hergestellt
- Familien werden dabei unterstützt, neben der Alltagsbewältigung auch wieder gemeinsam Spaß zu haben und schöne Zeiten zu verbringen
- Hierzu lernen sie die Möglichkeiten in ihrem Wohnumfeld besser kennen und nutzen
Ganz konkret heißt das: Die Familien werden über eine Dauer von normalerweise 1,5 Jahren regelmäßig zuhause besucht. Hier finden Gespräche oder auch gemeinsames praktisches Tun statt. Darüber hinaus kann die Familie zu Gesprächen bei Kooperationspartnern begleiten.
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Sozialpädagogische Familienhilfe gem. §§ 27, 31 SGB VIII: Ein ambulantes Angebot der Hilfen zur Erziehung, das Familien wieder in die Lage versetzt, mit erzieherischen, familiären, individuellen, gesundheitlichen oder finanziellen Anforderungen so umzugehen, das künftig ein eigenverantwortliches Leben möglich und eine gute Entwicklung der Kinder sichergestellt ist.
Erziehungsbeistandschaft / Betreuungsweisung
Seit 1994 bietet die AWO die Erziehungsbeistandschaft / Betreuungsweisung in Schwäbisch Gmünd und seit 1999 in Aalen für den Ostalbkreis an. Im Rahmen dieser ambulanten Hilfeform werden Jugendliche begleitet.
Wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen und wo wird sie beantragt?
Eine Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Jugendhilfeangebot. Sie wird auf Antrag der/des Sorgeberechtigten beim örtlich zuständigen Jugendamt nach dessen Prüfung gewährt. Voraussetzung ist die Zustimmung des/der Jugendlichen zur Mitarbeiter. Die Betreuungsweisung ist inhaltlich nahezu identisch mit der Erziehungsbeistandschaft, wird aber im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens vom Richter auferlegt. Die Kosten werden ebenfalls vollständig vom Jugendamt getragen.
Was passiert in der Erziehungsbeistandschaft/Betreuungsweisung?
Der junge Mensch wird darin unterstützt, eine eigene, passende lebensperspektive zu entwickeln. Hierzu gehören insbesondere:
- Begleitung bei der schulischen oder beruflichen Perspektive
- Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten (Haushaltsführung, Ernährung, Hygiene, Verträge, Geldeinteilung, etc.)
- Klärung und Bearbeitung wichtiger sozialer Beziehungen (Familie, Freundschaften, Autoritäten, etc.)
- Freizeitgestaltung
- Kooperation mit weiteren Beteiligten (Suchtberatung, Therapeuten, Streetworkern, Job-Center, etc.)
- Und vor allem im Rahmen von Betreuungsweisungen natürlich die Arbeit an künftiger Straffreiheit
Ganz konkret heißt das: Der junge Mensch wird regelmäßig 1-2 mal wöchentlich über einen Zeitraum von 15 Monaten in seinem häuslichen Umfeld aufgesucht. Im Rahmen von Gesprächen und konkreter Unterstützung und Anleitung werden die notwendigen Fähigkeiten erlernt. Die Begleitung zu Kooperationspartner ist prinzipiell möglich.
Erziehungsbeistandschaft gem. §§ 27, 30 SGB VIII: Ein ambulantes Angebot der Hilfen zur Erziehung, das junge Menschen dabei unterstützt, eine eigene lebensperspektive zu entwickeln und umzusetzen. Die Betreuungsweisung wird im Rahmen eines Jugendstrafprozesses gem. §12 JGG oder § 10,1 JGG vom Jugendrichter auferlegt. Eine künftige Straffreiheit ist hier zentrales Thema. Die Dauer der Betreuungsweisung wird vom Gericht festgelegt.
Heute Schule – Morgen Erfolg
Dieses Angebot findet in enger Kooperation mit der Pädagogisch Therapeutischen Einrichtung (PTE) als Sonderform der SPFH statt. PTE ist ein landesweit agierendes, etabliertes Institut in der Lernförderung und unterstützt seit vielen Jahren Schüler:innen mit Lerntraining und gezielten Förderangeboten für Lesen, Schreiben, Rechnen, Konzentration. „Heute Schule – Morgen Erfolg“ richtet sich an Schüler:innen, die aufgrund ihres Verhaltens in der Schule kaum mehr tragbar sind und bei denen deshalb eine Umschulung oder weiterführende Jugendhilfemaßnahmen (teil- oder vollstationäre Unterbringung) im Raum stehen.
Es steht auf zwei Säulen:
- Die Stärkung der Eltern in der Erziehung im Rahmen der SPFH
- Die gezielte Förderung der Schüler:in vor Ort in der Schule
Wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen und wo wird sie beantragt?
Die Sozialpädagogische Familienhilfe und damit auch „Heute Schule – Morgen Erfolg“ als Sonderform der SPFH ist eine ambulante Hilfeform der sog. Hilfen zur Erziehung (gem. §§ 27, 31 SGB VIII). Die sorgeberechtigen Eltern, bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil stellen einen Antrag beim Jugendamt. Nach Überprüfung und Genehmigung werden die Kosten vollständig vom Jugendamt übernommen.
Was passiert bei „Heute Schule – Morgen Erfolg“?
- Die Eltern werden im Rahmen aufsuchender Gespräche in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt
- Sie erlernen einen förderlichen Umgang mit den Besonderheiten ihres Kindes
- Sie werden bei einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Schule unterstützt
- Im Rahmen der Begleitung von PTE in der Schule wird ein genaues Bild über Lern- und Leistungsverhalten der Schüler:in erstellt
- Es findet an der Schule eine gezielte Einzelförderung statt (Lernlücken werden geschlossen, neue Lernstrategien vertieft)
- Das Sozialverhalten der Schüler:in wird reflektiert und neue Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und umgesetzt
- Es findet eine enge Kooperation mit den Lehrern vor Ort statt, um Veränderungen transparent zu machen
- Die Schüler:in erlebt sich schulisch zunehmend mehr erfolgreich
- Der Verbleib der Schüler:in in ihrer Klasse und ihrem sozialen Umfeld ist gesichert
Ganz konkret heißt das: Eltern werden im Rahmen von Gesprächen mit der SPFH-Fachkraft für eine Dauer von 1,5 Jahren mit wöchentlich einem Kontakt in ihrem häuslichen Umfeld in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt. Gleichzeitig findet 1-2 mal wöchentlich eine gezielte Förderung der Schüler:in an deren Schule durch die PTE-Trainerin statt.
Es handelt sich um eine Sonderform der SPFH gem. §§ 27, 31 SGB VIII. Hierbei wird der reguläre SPFH-Auftrag zu einer Hälfte in die Begleitung der Eltern im häuslichen Umfeld und zur anderen Hälfte in der Förderung der Schüler:in in ihrer Schule aufgeteilt. Die gelingende Kooperation zwischen Eltern und Schule wird wieder hergestellt. Der Verbleib der Schüler:in an der Schule ist gesichert.
AlfA – Alltagslernen für Alleinerziehende
Seit Januar 2023 steht „AlfA“ als Modellprojekt alleinerziehenden Elternteilen mit ihren Kleinkindern in Schwäbisch Gmünd zur Verfügung. Im Rahmen eines Gruppenangebots werden alleinerziehende Elternteile mit ihren Kleinkindern umfassend in ihren Aufgaben gefördert. „AlfA“ wird vom KVJS wegen seiner innovativen Idee als Modellprojekt gefördert und darüber hinaus wissenschaftlich begleitet
Wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen und wo wird sie beantragt?
„AlfA“ kann von alleinerziehenden Elternteilen mit Kleinkindern bis zu 3 Jahren und auch bereits von Schwangeren zur Vorbereitung auf ihr Kind in Anspruch genommen werden. Elternteile, deren Kind fremduntergebracht werden musste und die an einer Rückführung ihres Kindes in ihren Haushalt arbeiten wollen, können hierfür „AlfA“ nutzen. Es ist ein individuell gestaltetes teilstationäres Jugendhilfeangebot. Das sorgeberechtigte Elternteil stellt einen Antrag beim örtlich zuständigen Jugendamt. Nach Überprüfung und Genehmigung werden die Kosten vom Jugendamt getragen.
Was passiert bei „AlfA“?
Im Rahmen des Gruppenalltags erwerben und trainieren die Mütter und Väter alle Fähigkeiten, die für eine eigenbestimmtes, erfolgreiches Leben mit Kind erforderlich sind. Insbesondere sind dies:
- Die Pflege und Versorgung des Kindes
- Die Förderung des Kindes mit unterschiedlichen Materialien
- Das Erkennen und Befriedigen der Bedürfnisse des Kindes
- Aufbau und Vertiefung der Eltern-Kind-Bindung
- Spaß mit dem Kind zu erleben
- Die Auseinandersetzung mit den Entwicklungsschritten des Kindes und den damit verbundenen erzieherischen Anforderungen
- Die Begleitung zu Ärzten, Frühförderstellen, Jobcenter, etc.
- Die Anleitung und das Trainieren aller haushaltsorganisatorischen Fähigkeiten (Ordnung, Einkaufen, Kochen, Putzen, Geldeinteilung, Anträge)
- Die Stärkung der eigenen Persönlichkeit, Selbstbehauptung
- Das Entwickeln einer realistischen, eignen Zukunftsperspektive (Partnerschaft, Wohnung, etc.)
- Das Entwickeln und die Umsetzung einer beruflichen Perspektive
Im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Hausbesuche werden die erlernten Fähigkeiten auf das häusliche Umfeld übertragen und vertieft. Die Möglichkeiten des Sozialraumes werden kennengelernt und ggf. genutzt.
Ganz konkret heißt das: Die Mütter und Väter treffen sich gemeinsam mit ihrem Kleinkind drei Mal wöchentlich für 6,5 Stunden in einer dafür eingerichteten Wohnung der AWO in Schwäbisch Gmünd, Romangässle 3. Sie erwerben und trainieren dort unter Anleitung einer erfahrenen Sozialpädagogin und Erzieherin/Heilpädagogin in Einzel- und Gruppensituationen alle erforderlichen Fähigkeiten für ein gelingendes Leben mit Kind. Während des Gruppengeschehens bleiben die Eltern allein in der Verantwortung für ihr Kind. Einmal wöchentlich wird im Rahmen eines Hausbesuches die Übertragung des Gelernten auf das häusliche Umfeld begleitet und die unterstützenden Möglichkeiten des Sozialraumes erschlossen. Zum Ende der Maßnahme haben die Eltern die Voraussetzungen geschaffen, um eine konkrete berufliche Perspektive umsetzen zu können. Die Maßnahme ist auf eine Dauer von 1,5 Jahren angesetzt.
„AlfA“ ist eine indviduell gestaltetes, teilstationäres Jugendhilfeangebot gem. § 27,2 SGB VIII. Es bietet alleinerziehenden Eltern die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kleinkind im Ramen eines Gruppenangebotes mit einem verknüpfen Hausbesuch, alle Fähigkeiten zu trainieren und zu verfestigen, die für ein gelingendes Leben mit Kind erforderlich sind.
Ansprechpartner*innen
-
Michael Zondler
- Geschäftsleitung der Angebote im Ostalbkreis
- Tel.: 07171 9287-83
- Mobil: 0151 10838962
- E-Mail: Michael.Zondler@awo-samhuk.de
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Helga Jäkel
- Geschäftsleitung der Angebote im Ostalbkreis
- Tel.: 07361 5559-185
- Mobil: 0151 10838966
- E-Mail: Helga.Jaekel@awo-samhuk.de